Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.

 

Wichtige Information:
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden im Sinne des §14 BGB.
1. Allgemeines
GeBE Elektronik und Feinwerktechnik GmbH verkauft und liefert ausschließlich zu den nachfolgend genannten Bedingungen, deren Geltung für alle jetzigen und künftigen Kaufverträge vereinbart wird. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Bestellers finden auch dann keine Anwendung, wenn der Besteller diese zugrunde gelegt hat. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, bevor durch den Besteller eine Leistung von GeBE veranlasst wurde. Anstatt der unwirksamen Bestimmung gilt die rechtswirksame Regelung als vereinbart, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sich aus einem schriftlichen Einzelangebot nichts anderes ergibt.
3. Aufträge
Aufträge des Kunden sind für diesen bindend. Ein Widerruf erfordert unsere Zustimmung. Für uns wird der Auftrag erst dann verbindlich, wenn wir ihn schriftlich bestätigt haben. Bei sofortiger Lieferung dient die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.
3.1. Abrufaufträge
Liegen bei Abrufaufträgen zur Zeit der Auftragsbestätigung nicht alle Liefertermine fest, so gilt als abgemacht, dass das gesamte Auftragsvolumen spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber abgenommen wird. Von dieser "Abrufauftragsregelung" abweichende Vereinbarungen werden mit der Auftragsbestätigung von uns schriftlich bestätigt.
4. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt ab dem 1. Arbeitstag, an dem alle kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrags erfüllt, etwa erforderliche Genehmigungen erteilt und wir im Besitz der vereinbarten Anzahlung oder Vorkasse sind. Wird eine rechtzeitige Lieferung infolge von Betriebs- oder Fabrikationsstörungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Arbeitermangel, Streiks, Aufruhr, Aussperrung oder Fällen höherer Gewalt bei uns oder einem Zulieferanten verhindert, so können wir hierfür keine Haftung übernehmen. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Vom Besteller gewünschte Änderungen können eine Verlängerung der Lieferfrist nach sich ziehen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5. Änderung der technischen Spezifikation
Änderungen, die die technischen Spezifikationen nicht wesentlich beeinflussen oder dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns ohne gesonderte Mitteilung vor.
6. Preise, Versand, Verpackung und Versicherung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise netto ab Werk Germering ausschließlich Verpackung, Fracht, Spesen, Zoll, Transportversicherung und Mehrwertsteuer. Die Preis- und Rechnungsstellung erfolgt in Euro. Bei Kostenänderungen und bei kundenbedingter Überschreitung der Laufzeit eines Abrufauftrages nach Vertragsabschluss, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Der Mindestauftragswert beträgt Euro 50,00. Bei Unterschreitung dieses Betrages sind wir berechtigt, den Mindestauftragswert zu berechnen. Die Gefahr geht mit Auslieferung auf den Besteller über. Teillieferungen sind zulässig. Bei Sonderproduktion ist eine Mengenabweichung von 3%, jedoch mindestens 2 Stück zulässig. Ohne Vorliegen einer schriftlichen Bestellung erfolgt die Lieferung grundsätzlich per Nachnahme. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird von uns eine Transportversicherung abgeschlossen. Die Verpackung kann auf Kosten des Kunden an uns zurückgegeben werden, wenn nicht die Rücknahme der mit RESY-Kennzeichen versehenen Pappkartonagen durch örtliche Werkstoffhändler vorgezogen wird. Der Spediteur ist kein Vertreiber und damit nicht zum Rücktransport heranzuziehen.
7. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort in Höhe des Rechnungsbetrages nach Erhalt der Ware ohne Abzug fällig. Bei Berechnung und Zahlung in Fremdwährung sind wir berechtigt, statt der Rechnungssumme den Betrag zu verlangen, der erforderlich ist, um einen Euro-Betrag zu erzielen, der sich bei Zugrundelegung des Umrechnungskurses am Tage der Auftragsbestätigung ergibt. Zahlungen sind erfüllt, wenn wir über den vollen Betrag verfügen können. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz. Die Aufrechnung mit Forderungen sowie die Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, die Bonität von Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen; ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Kunden oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners ein, sind wir berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. Darüberhinaus werden gewährte Zahlungsziele hinfällig und alle Ansprüche von uns sofort fällig, wenn der Geschäftspartner mit einer Leistung in Rückstand gerät, Schecks und andere Rechte nicht einlöst, von uns gewährte Einzugsberechtigungen widerruft, Konkurs oder Vergleich anmeldet. In derartigen Fällen sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden bereits gelieferte Ware Sicherheitshalber zurückzuholen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei Zahlung von Schecks oder Wechseln, die wir nicht ausdrücklich "an Erfüllungsstatt" angenommen haben, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren EinLösung bestehen. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verarbeitet oder umgebildet, so sind wir Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Die Forderungen aus den Weiterverkäufen gehen bis zur Höhe unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung auf uns über. Wir können jederzeit verlangen, dass der Besteller uns den Namen des Abnehmers bekannt gibt und sind berechtigt, den Abnehmer von dem Forderungsübergang in Kenntnis zu setzen und bei Zahlungsverzug die Forderung direkt beim Abnehmer einzuziehen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Besteller zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht berechtigt.
8.1. Unterlagen
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und berechtigen nicht zum Nachbau einzelner Teile. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen und Muster sind ohne Aufforderung zurückzugeben.
8.2. Kostenaufrechnung für Änderungen, Werkzeuge und Entwicklungen
Durch die von uns dem Auftraggeber aufgerechneten Kosten für Produktänderungen, Werkzeuge oder Entwicklungen jeglicher Art entsteht kein Eigentumsanspruch des Auftraggebers an dem Design von Produkten, den Werkzeugen oder dem geistigen Eigentum der Entwicklungen. Davon abweichende Vereinbarungen werden von uns nur schriftlich mit der Auftragsbestätigung getroffen.
9. Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferung und/oder Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Eingang am Bestimmungsort, uns (nicht unseren Handelsvertretern und Handlungsreisenden) gegenüber schriftlich zu rügen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung einer schriftlichen Mängelrüge unter genauer Bezeichnung der beanstandeten Mängel und Angabe der Auftrags- und Lieferschein Nummer. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten als genehmigt. Zur Prüfung der Beanstandung ist der Besteller verpflichtet, uns auf Wunsch die beanstandete Ware bzw. deren Komponenten unverzüglich kostenfrei zuzusenden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen.
10. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
Wir übernehmen die Gewährleistung dafür, dass die von uns gelieferte Ware die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 12 Monate, sofern nicht andere Fristen schriftlich vereinbart wurden; sie wird berechnet vom Zeitpunkt des Versanddatums an. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Instandsetzung in unserem Haus, Ersatz- oder Ersatzteillieferung, Abtretung unserer Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten oder Erteilung einer Gutschrift. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Besteller einen etwa aufgetretenen Mangel nicht unverzüglich schriftlich geltend macht. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, wenn Eingriffe in gelieferte Bauteile / Geräte durch nicht von uns authorisierte Personen vorgenommen werden. Insbesondere haften wir nicht für Schäden infolge fehlerhaften Einbaus, Bedienungsfehlern, und äußerlichen Einwirkungen. Eine Gewährleistung entfällt auch, wenn die Seriennummer eines gelieferten Bauteils / Geräts unkenntlich ist oder entsprechende Sicherungsmarkierungen entfernt oder zerstört wurden. Teile, die aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem schnellen Verschleiß unterliegen, z.B. Anzeigelampe, Sicherungen, Schalter und Druckköpfe sind von der Gewährleistung ausgenommen sowie alle Schäden, die durch außergewöhnliche Belastungen, wie Lichtbogen, Strahleneinwirkung, elektrostatische und elektromagnetische Störfelder, Umwelteinflüsse und Betriebsbedingungen etc. hervorgerufen werden. Zur Gewährleistung sind wir nur verpflichtet, wenn der Besteller seinerseits die ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt, insbesondere den Kaufpreis bezahlt. Schadensersatzansprüche, insbesondere auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, gleich auf welchem Rechtsgrunde sie beruhen, sind ausgeschlossen. Im Falle des Lieferverzugs hat der Besteller, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, nur das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
11. Datenhinweis
Wir speichern personen- und firmenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen und verarbeiten diese innerhalb unseres Unternehmens.
12. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Alle vertraglichen Vereinbarungen unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
Germering, den 09.03.2009

 

 

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Geschäftsführerin: Sandra Pabst, Brigitte Breidenbach • Sitz: Germering • HR München B 75 990 • UST-Id.-Nr.: DE128225231

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